Zum Inhalt springen
digitasche
S

Smartphone-Schutzzone

Hessischer Begriff (Gesetz vom 26.06.2025) für Schulgebäude und Schulgelände, in denen die private Nutzung mobiler digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich unzulässig ist. Erste landesweite gesetzliche Smartphone-Regelung an deutschen Schulen.

<h3>Smartphone-Schutzzone</h3><p>Begriff aus dem hessischen Schulrecht. Mit dem Gesetz vom 26.06.2025 wurden ‚Smartphone-Schutzzonen‘ als rechtlicher Rahmen für alle öffentlichen Schulen Hessens etabliert. Ziel: einem unkontrollierten Gebrauch privater Geräte vorzubeugen.</p><p><strong>Kernregeln:</strong></p><ul><li>Private Nutzung mobiler digitaler Endgeräte ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig.</li><li>Schulen können in ihren Schulordnungen abweichende Regelungen treffen — Frist zur Anpassung war der 31.01.2026.</li><li>An Grundschulen besonders strikt — keine gesetzlichen Ausnahmen, außer für Unterrichtszwecke.</li><li>An weiterführenden Schulen ab Klasse 5: schuleigene Ausnahmen für bestimmte Räume oder Zeiten möglich (vor allem Oberstufe).</li></ul><p><strong>Bedeutung:</strong> Erste landesweite gesetzliche Regelung dieser Art in Deutschland. Bayern (Kabinettsbeschluss 17.03.2026) plant für Klassen 1–7 eine ähnliche Regelung zum Schuljahr 2026/2027.</p>