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Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
1994 gegründete Einrichtung der Computerspielebranche, die im Auftrag der obersten Landesjugendbehörden gesetzlich verbindliche Altersfreigaben (0, 6, 12, 16, 18) für Computer- und Videospiele in Deutschland vergibt — seit 2023 inklusive Nutzungsrisiken wie Lootboxen.
<h3>Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)</h3><p>Die <em>USK</em> wurde 1994 gegründet und vergibt nach <strong>§ 14 Jugendschutzgesetz (JuSchG)</strong> gesetzlich verbindliche Altersfreigaben für Computer- und Videospiele in Deutschland. Die Freigabestufen sind: <strong>0, 6, 12, 16 und 18 Jahre</strong>.</p><p><strong>Was die USK prüft:</strong></p><ul><li>Gewalt-, Sexual- und Drogendarstellungen</li><li>Schock- und Angsterzeugung</li><li>Diskriminierung, Stereotypisierung</li><li><em>Seit 2023 (JuSchG-Novelle 2021):</em> Nutzungsrisiken wie In-Game-Chats, Lootboxen, In-App-Käufe, Standortfreigaben</li></ul><p><strong>Was die USK <em>nicht</em> prüft:</strong> Den pädagogischen Wert, die Eignung für ein konkretes Kind oder den Spielspaß. Pädagogische Bewertungen liefern z.B. der <em>Spieleratgeber NRW</em> oder <em>Elternguide.online</em>.</p><p><strong>Verbindlichkeit:</strong> Im öffentlichen Raum (Handel, Verleih, Veranstaltungen, Jugendzentren) sind die Freigaben strikt einzuhalten — auch für Zuschauer:innen. Im privaten Raum greift das <em>Elternprivileg</em> nach Art. 6 II GG.</p>