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Worst-Case-Logik (Bildveröffentlichung)
Pädagogische Faustregel: Bei der Frage, ob ein Foto eines Kindes ins Netz darf, vom schlimmstmöglichen Verwendungszweck ausgehen — auch wenn dieser unwahrscheinlich ist. Schon kleine Wahrscheinlichkeiten schwerer Schäden rechtfertigen vorsichtiges Handeln.
<h3>Worst-Case-Logik bei Kinderfotos</h3><p>In Folge 64 formuliert Moritz Becker die Logik so: <em>‚Es muss nicht schiefgehen. Aber es kann.‘</em> Die Empfehlung lautet, vor jeder Veröffentlichung eines Kinderbildes den schlimmstmöglichen Verlauf gedanklich durchzuspielen — auch wenn dieser unwahrscheinlich ist.</p><p><strong>Drei klassische Worst-Case-Szenarien:</strong></p><ul><li><em>Spätere Bloßstellung:</em> Das harmlose Babyfoto wird Jahre später in einer Mobbing-Situation gegen das Kind verwendet.</li><li><em>KI-Manipulation:</em> Das angezogene Kinderfoto wird Trainingsmaterial für ein KI-Modell, das später unzulässige Inhalte erzeugt.</li><li><em>Kontextverlust:</em> Das Bild wird ausgeschnitten, in andere Zusammenhänge gestellt oder retuschiert.</li></ul><p><strong>Pädagogischer Sinn:</strong> Die Logik ist nicht angstmachend gemeint, sondern dient der nüchternen Risiko-Abwägung. Nicht jede vorstellbare Gefahr muss eintreten — aber das mögliche Ausmaß eines Schadens rechtfertigt vorsichtiges Verhalten, auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit gering ist.</p>