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Bundesprüfstelle für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesjugendministeriums (vormals BPjM). Indiziert Medien — auch Songtexte und Musikvideos —, wenn sie jugendgefährdend sind. Eine Indizierung schränkt die Verbreitung deutlich ein und kann bei gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten den Schutz der Kunstfreiheit aufheben.
<h3>Bundesprüfstelle für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)</h3><p>Die <strong>BzKJ</strong> (bis 2021: <em>Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien</em>, BPjM) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sitz: Bonn.</p><p><strong>Aufgabe:</strong> Prüfung und gegebenenfalls Indizierung von Medieninhalten, die als jugendgefährdend gelten — Filme, Computerspiele, Bücher, Songtexte, Online-Inhalte.</p><p><strong>Was bedeutet ‚Indizierung‘?</strong></p><ul><li>Das Medium kommt auf eine <em>Liste jugendgefährdender Medien</em>.</li><li>Werbung und Verkauf an Minderjährige sind verboten.</li><li>Das Medium darf nicht öffentlich beworben oder zugänglich gemacht werden.</li></ul><p><strong>Bezug zur Kunstfreiheit:</strong> Sindram im Podcast: <em>‚Hier kann man dann eine Indizierung von Songs oder ganzen Alben erleben, dass die sagen, dass zum Beispiel in einem Songtext gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Inhalte dargestellt werden — und das wird dann nicht mehr unter Kunst gesehen, sondern dann haben wir hier schon das Strafgesetzbuch, was wieder im Raum steht.‘</em></p><p><strong>Beispiele:</strong> Mehrere Gangsta-Rap-Alben sind in den vergangenen Jahren indiziert worden, u. a. von Bushido, Kollegah, Farid Bang. Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Indizierung als unbegründet verworfen — die Indizierung kann mit der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) vereinbar sein, wenn sie verhältnismäßig ist.</p>